Mitglied werden

Ordentliche Mitgliedschaft
Jede*r Absolvent*in, die/der einen Abschluss am Institut für Gruppenanalyse Heidelberg e.V. erworben hat, kann die ordentliche Mitgliedschaft beantragen.

Darüber hinaus können Personen mit vergleichbaren gruppenanalytischen Weiterbildungsabschlüssen ebenfalls die ordentliche Mitgliedschaft im Verein erwerben.

Außerordentliche und fördernde Mitgliedschaft
Außerordentliches Mitglied kann jede*r Weiterbildungsteilnehmer*In des Instituts für Gruppenanalyse Heidelberg e.V. werden, wenn sie/er am Institut das erste Jahr einer Fort- und Weiterbildung absolviert hat bzw. eine vergleichbare gruppenanalytische oder analytisch fundierte Gruppenweiterbildung nachweisen kann.

Wer den Verein kontinuierlich und über den ordentlichen Mitgliedsbeitrag hinaus materiell unterstützten möchte, kann förderndes Mitglied werden. Auch eine juristische Person kann förderndes Mitglied werden.

Außerordentliche und fördernde Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht, sind aber berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und ihre Meinung kundzutun sowie Einrichtungen des Vereins zu benutzen.

Wie wird der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt?
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird schriftlich über das Sekretariat des Instituts an die Mitgliederversammlung gestellt. Antragsteller stellen sich persönlich in der Mitgliederversammlung vor und werden nach einer kurzen Aussprache und Abstimmung  aufgenommen und als neue Mitglieder begrüßt.

Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 160 € und beinhaltet das Abonnement unserer Zeitschrift „gruppenanalyse“, die in der Regel zweimal jährlich erscheint.

Während der laufenden Teilnahme an einer Weiterbildung im Institut, also Basisqualifikation, Aufbaukurs oder Gruppenanalytische Supervision und Organisationsberatung zahlen außerordentliche Mitglieder keinen Jahresbeitrag.

Nach Abschluss des Curriculums im ersten Quartal des laufenden Jahres wird der jährliche Mitgliedsbeitrag erstmals fällig.